(na), In der Regel werden die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen (Ausnahmen sind in der Einzelfallbeurteilung und bei Einzelfallregelungen möglich).
Bei den privaten Krankenkassen werden die Kosten nur auf vorherigen Antrag entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Gleiches gilt für Beihilfestellen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wir lieben Haare und entsprechend sehen unsere Ergebnisse aus. Wir gehen sogar soweit, dass wir eine Zufriedensheitsgarantie anbieten., Wir lieben Haare und entsprechend sehen unsere Ergebnisse aus. Wir gehen sogar soweit, dass wir eine Zufriedensheitsgarantie anbieten.
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zuletzt aktualisiert am 16. November 2022