Arbeitsgemeinschaft für Hypnose- therapie und Psyc
In der Regel werden die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen (Ausnahmen sind in der Einzelfallbeurteilung und bei Einzelfallregelungen möglich).
Bei den privaten Krankenkassen werden die Kosten nur auf vorherigen Antrag entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Gleiches gilt für Beihilfestellen.
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