Steuerberatungsgesellschaft Schneider mbH
Betrieb einer Steuerberatungspraxis einschließlich der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 StBerG, wie z.B. Wirtschaftsberatung und gutachterliche sowie treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch Treuhandgeschäfte für die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
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