(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Ingenieurleistungen für Tiefbauvorhaben: Beratung, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Ausschreibungen, Unterstützung bei Genehmigungen, Bauoberleitung und Bauüberwachung, Gutachten, Ingenieurleistungen für Tiefbauvorhaben: Beratung, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Ausschreibungen, Unterstützung bei Genehmigungen, Bauoberleitung und Bauüberwachung, Gutachten
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(na), Ingenieurbüro unter der nicht eingetragenen Bezeichnung "bauPLAN".
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Die Erstellung und der Verkauf von Software sowie An- und Verkauf von Hardware im EDV Bereich.
Erbringung von Ingenieurleistungen im Bauwesen auf den Gebieten der Projektsteuerung, Bauleitung und baureifen Planung in den Bereichen Konstruktiver Ingenieurbau und Straßenbau sowei Statische Berechnungen und Ausführungsplanungen im Konstruktiven Ingenieurbau (Brücken-, Hoch- und Tierbau); ferner die Erbringung anderer in der HOAI bezeichneten Leistungen und Begutachtung von Baukonstruktionen sowie der Prüfung von Bauunterlagen, soweit sie nicht im Rahmen baupolizeilicher Bestimmungen anfällt.
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Vereinsziel: Förderung der Volksbildung, in dem die informatikinteressierte Bevölkerung sowie die Ehemaligen und Freunde der Firmen Honeywell / Bull zusammengeführt werden, um die historische Entwicklung der Computerindustrie, der Informatik und die de, Ingenieurbüro für technische Informationssysteme
seit ca. März 1996.
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1. Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, sowohl von deutschen als internationalen Unternehmen und Institionen, in volks- und betriebswirtschaftlichen Fragen, insbesondere auf dem Gebiet Unternehmensplanung, auf energiewirtschaftlichen und energietechnischen Gebieten, auf dem Gebiet Umweltökonomie und Umwelttechnik, auf dem Gebiet des Forschungsmanagement und der Forschungsplanung, bei Personalauswahl, -planung, -förderung und -ausbildung, einschließlich Fortbildung und Training.
2. Vermittlung oder Ausführung von Dienstleistungen planerischen und ingenieurtechnischen Gebieten.
3. Ferner ist es der Gesellschaft erlaubt, Handelsgeschäfte zu betreiben.
4. Die Gesellschaft kann die vorgenannten Aufgaben selbst übernehmen oder an Dritte übertragen.
5. Sie ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen zu erwerben, sich an diesen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen. Dies umfaßt auch die Berechtigung des Abschlusses von Unternehmensverträgen, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge. Voraussetzung ist ein Gesellschaftsbeschluß, welcher einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen bedarf.
6. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen (insbesondere Grundstücksgeschäfte tätigen), soweit diese geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.
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