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(na), In der Regel werden die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen (Ausnahmen sind in der Einzelfallbeurteilung und bei Einzelfallregelungen möglich).
Bei den privaten Krankenkassen werden die Kosten nur auf vorherigen Antrag entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Gleiches gilt für Beihilfestellen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), - im Interesse der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. ein Klassifizierungsverfahren, bezogen auf die an der Einlagensicherung mitwirkenden Banken, durchzuführen.
Soweit hierzu erforderlich, ist die Gesellschaft berechtigt, Klassifizierungen auch zu anderen, nicht an der Einlagensicherung mitwirkenden Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen vorzunehmen;
- individuelle Ratings zur Bonität im Auftrag von Unternehmen und Institutionen zu erstellen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), In der Regel werden die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen (Ausnahmen sind in der Einzelfallbeurteilung und bei Einzelfallregelungen möglich).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022